BImSchG · ISO 14001 · TA Luft

Emissionsmanagement für Produktionsanlagen

Wir begleiten Industrieunternehmen bei der Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Zertifizierung nach ISO 14001. Von der Emissionsmessung bis zur Genehmigungsplanung.

Konkrete Vorteile für Ihre Anlagencompliance

📋

BImSchG-konforme Genehmigungsverfahren

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren nach §4 BImSchG – von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Genehmigung. Ergebnis: verkürzte Bearbeitungszeiten um durchschnittlich 30 %.

🔬

Emissionsmessung nach TA Luft

Durchführung kontinuierlicher und diskontinuierlicher Messungen gemäß den Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Sie erhalten belastbare Daten für Ihr Emissionskataster.

📄

ISO 14001:2015 – Zertifizierungsreife

Aufbau und Implementierung eines Umweltmanagementsystems, das alle Anforderungen der Norm erfüllt. Nachweislich bestehen 94 % unserer Kunden das Zertifizierungsaudit im ersten Durchlauf.

⚙️

Optimierung von Filter- und Abscheideanlagen

Technische Analyse Ihrer bestehenden Abgasreinigungssysteme mit konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Abscheideleistung. Typische Einsparung: 15–25 % der Betriebskosten.

📊

Emissionshandel und CO2-Bilanzierung

Erstellung Ihres Emissionsberichts nach EU-ETS und nationalem Emissionshandelsgesetz. Wir identifizieren Einsparpotenziale und optimieren Ihre Zuteilungsstrategie für Emissionszertifikate.

🛡️

Rechtssichere Betriebsorganisation

Entwicklung von Betriebsanweisungen, Störfallkonzepten und Notfallplänen nach §5 BImSchG und Störfall-Verordnung. Minimierung von Haftungsrisiken und behördlichen Auflagen.

Leistungsspektrum für die industrielle Compliance

Technische Beratung und operative Umsetzung nach BImSchG und ISO 14001 für Produktionsanlagen.

Emissionsmessung nach TA Luft

Durchführung kontinuierlicher und diskontinuierlicher Messungen von Stickoxiden, Feinstaub und VOC an industriellen Quellen. Berücksichtigung der aktuellen Grenzwerte der TA Luft 2025.

Ergebnis: rechtskonforme Emissionsdaten für den Genehmigungsbescheid.

Auditierung nach ISO 14001:2015

Vorbereitung und Begleitung von internen und externen Audits. Analyse der Umweltaspekte, Festlegung von Umweltzielen und Dokumentation des Umweltmanagementsystems.

Ergebnis: Zertifizierungsreife ohne Abweichungen.

Genehmigungsmanagement nach BImSchG

Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen für Neuanlagen und wesentliche Änderungen. Begleitung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Bescheid.

Ergebnis: beschleunigte Verfahrensdauer durch vollständige Antragsunterlagen.

CO2-Bilanzierung und Emissionshandel

Erstellung von CO2-Bilanzen nach Scope 1, 2 und 3. Unterstützung bei der Teilnahme am EU-ETS und nationalen Emissionshandel inklusive Zuteilungsanträgen.

Ergebnis: optimierte Kosten durch präzise Emissionsberichterstattung.

Anlagenüberwachung und Störfallvorsorge

Erstellung von Sicherheitsanalysen und Konzepten zur Störfallvorsorge nach 12. BImSchV. Regelmäßige Überprüfung der Anlagensicherheit und Dokumentation.

Ergebnis: minimierte Betriebsrisiken und erfüllte Betreiberpflichten.

Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft

Maßgeschneiderte Schulungsmodule zu BImSchG-Anforderungen, ISO 14001-Normen und betrieblichem Umweltschutz. Durchführung vor Ort oder als Webinar.

Ergebnis: qualifizierte Mitarbeiter für eigenverantwortliche Compliance.

Warum Unternehmen auf uns setzen

Technische Prüfverfahren und behördliche Anerkennung als Unterscheidungsmerkmal

Zertifizierte Messverfahren nach TA Luft

Unsere Emissionsmessungen erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Jeder Prüfbericht wird von einem nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen gezeichnet. Das gewährleistet eine belastbare Dokumentation für das Genehmigungsverfahren und vermeidet Nachforderungen der Überwachungsbehörde.

Integrierte Auditierung nach ISO 14001

Andere Anbieter trennen oft Umweltmanagement und Emissionsrecht. Wir verknüpfen die Anforderungen der ISO 14001:2015 mit den Pflichten aus dem BImSchG. Das Ergebnis ist ein durchgängiges Compliance-System, das sowohl für die Zertifizierung als auch für die behördliche Prüfung besteht – ohne doppelte Dokumentation.

Referenzen aus der chemischen Industrie

Seit 2018 begleiten wir Produktionsstandorte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bei der Umstellung auf die novellierte TA Luft. Unsere Kunden betreiben Anlagen zur Herstellung von Grundchemikalien, Kunststoffen und Lacken. Die wiederholte Beauftragung durch dieselben Unternehmen spricht für die Verlässlichkeit unserer Gutachten.

Feste Ansprechpartner mit Verfahrenskenntnis

Jeder Kunde erhält einen festen Projektingenieur, der die spezifische Anlagentechnik und das Genehmigungsverfahren kennt. Kein Wechsel der Bearbeiter während des Projekts. Das reduziert Einarbeitungszeit und Fehlerrisiko bei der Erstellung der Emissionserklärung und des Überwachungsplans.

Welche Anlagen sind nach BImSchG genehmigungspflichtig?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterscheidet zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Genehmigungspflichtig sind insbesondere Anlagen, die aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Betriebs in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Dazu zählen unter anderem Chemieanlagen, Raffinerien, Kraftwerke, Abfallbehandlungsanlagen sowie große Lackier- und Trocknungsanlagen. Die genaue Einordnung erfolgt anhand der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Wir prüfen für Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Verfahrensart – förmliches oder vereinfachtes Verfahren – zutrifft.

Wie oft muss die Emissionsmessung wiederholt werden?

Die Häufigkeit der wiederkehrenden Emissionsmessungen richtet sich nach der TA Luft und der jeweiligen Anlagenart. Für die meisten genehmigungsbedürftigen Anlagen gilt ein Rhythmus von drei Jahren. Bei kontinuierlich arbeitenden Feuerungsanlagen oder Anlagen mit hohem Schadstoffausstoß kann eine jährliche Messung vorgeschrieben sein. Die Messungen müssen von einer nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Messplans, der Auswahl der Messstelle und der Dokumentation der Ergebnisse für die Behörde.

Was kostet die ISO 14001-Zertifizierung?

Die Kosten für eine ISO 14001-Zertifizierung sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Prozesse und der Anzahl der Standorte. Für ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit einem Standort liegen die Kosten für das Zertifizierungsaudit inklusive Voraudit typischerweise zwischen 5.000 und 12.000 Euro. Hinzu kommen interne Aufwände für die Systemeinführung und die Schulung der Mitarbeiter. Wir bieten eine transparente Kostenschätzung nach einer ersten Bestandsaufnahme an. Die Amortisation erfolgt häufig bereits innerhalb der ersten zwei Jahre durch Einsparungen bei Energie, Abfall und Rohstoffen.

Welche Fristen gelten für die TA Luft 2025?

Die Novelle der TA Luft tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsfristen: Anlagen, die die neuen Grenzwerte für Stickstoffoxide, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen nicht einhalten, müssen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für Neuanlagen gelten die verschärften Anforderungen ab dem ersten Betriebstag. Wir empfehlen, bereits jetzt eine Gap-Analyse durchzuführen, um den Nachrüstungsbedarf zu ermitteln und die Investitionsplanung rechtzeitig zu starten.

Muss ich als Mittelständler einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen?

Die Pflicht zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten ergibt sich aus § 53 BImSchG. Sie gilt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, wenn dies aufgrund der Art oder der Größe der Anlage erforderlich ist. Die konkrete Anforderung wird in der Rechtsverordnung oder im Genehmigungsbescheid festgelegt. Für viele mittelständische Produktionsbetriebe ist die Bestellung vorgeschrieben. Der Beauftragte muss fachlich geeignet sein und kann auch extern bestellt werden. Wir übernehmen diese Funktion für Sie – inklusive Berichterstattung an die Geschäftsführung und Kommunikation mit der Behörde.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.